Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur Frankfurter Moderatoren, vertreten durch Simon Chlouba, Stuttgart
Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehung zwischen Frankfurter Moderatoren, Simon Chlouba - nachfolgend FM genannt - und dem jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
§ 1 Allgemeines
(1) Die Agentur FM vermittelt hauptsächlich Moderatoren, die sie bei einem oder mehreren Moderations-Einsätzen sowie einem persönlichen Gespräch begutachtet und für geeignet befunden hat.
(2) FM bemüht sich, nach bestem Wissen und Gewissen, alle vermittelten Moderatoren zum pünktlichen Erscheinen am vereinbarten Ort und zur reibungslosen Mitarbeit beim jeweiligen Einsatz anzuhalten.
§ 2 Haftung
(1) Auf Grund des Nichterscheinens eines Moderators, mangelhafter Leistung und Schäden jedweder Art, die durch den Moderator verursacht werden, haftet FM nur in Höhe der vereinbarten Vermittlungsprovision, die in einem solchen Fall vom Kunden nicht zu entrichten ist.
(2) FM lehnt jegliche Haftung des Kunden gegenüber dem Moderator ab.
§ 3 Buchungsgrundlagen
(1) Zwischen den vermittelten Moderatoren und FM kommt kein Arbeitsvertrag zustande.
(2) Überstunden werden mit dem Stundensatz des vereinbarten Honorars vergütet.
(3) Der Kunde schuldet FM die Vermittlungsprovision in vereinbarter Höhe, sobald der Moderator seine Leistung erbracht hat.
§ 4 Zahlungsbedingungen
(1) Die von FM vermittelten Moderatoren und somit deren Honorare unterliegen der Selbstversteuerung durch die Moderatoren.
(2) Die Rechnung für Honorar und Vermittlungsprovision wird nach erbrachter Leistung des Moderators von FM an den Kunden gestellt.
(2) Das vereinbarte Honorar sowie die vereinbarte Vermittlungsprovision von FM sind unverzüglich, ohne Abzug und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer nach Eingang der Rechnung beim Kunden auf genanntes Konto zu überweisen.
§ 5 Folgebuchungen
(1) Der Kunde schuldet FM die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen der Moderatoren. Direktbuchungen unter Umgehung von FM sind unzulässig.
(2) Der Kunde erklärt ausdrücklich, dass er mit den vermittelten Moderatoren weder unmittelbar noch mittelbar in Kontakt tritt oder treten wird.
§ 6 Schlussbestimmungen
(1) Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen findet deutsches Recht
Anwendung.
(2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung ist der Sitz der
Agentur, Stuttgart.
(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit
einzelner Bestimmungen nicht berührt.
(4) An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem
angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.
(5) Entsprechendes gilt für die Ausführung von Vertragslücken.
Stuttgart, den 22.05.2014